[ Auszug: (1) Ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der
Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen
hat, kann vo ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]